Die wesentlichen Regelungen der DSGVO auf einen Blick
Nicht nur die Speicherung der Daten ist gesetzlich geregelt.
Arbeitgeber müssen insgesamt für mehr Transparenz beim
Bewerbungsverfahren sorgen. Die DSGVO sieht im Detail folgende
Regelungen vor:
- Gemäß Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 DSGVO müssen Arbeitgeber
Bewerber bei Eingang der Unterlagen über die Art der
Datenerhebung informieren, also z.B. Angaben zum
Verarbeitungszweck sowie zur Dauer des Aufbewahrungszeitraums
machen.
- Die Speicherung personenbezogener Daten darf nur
zweckgebunden erfolgen, also z.B. im Rahmen eines
Bewerbungsverfahrens.
- Gemäß Artikel 15 DSGVO haben Bewerber jederzeit das Recht,
von den Arbeitgebern umfangreiche Auskunft über die
gespeicherten Daten zu verlangen.
- Möchte ein Arbeitgeber die Daten länger aufbewahren, muss
eine schriftliche Einverständniserklärung des Kandidaten
eingeholt werden.
- Um das Bewerbungsverfahren sicherer zu machen, sollten
Arbeitgeber im Bewerberbereich einen verschlüsselten Kanal zur
Verfügung stellen.