Datenschutzinformation

Die wesentlichen Regelungen der DSGVO auf einen Blick

Nicht nur die Speicherung der Daten ist gesetzlich geregelt. Arbeitgeber müssen insgesamt für mehr Transparenz beim Bewerbungsverfahren sorgen. Die DSGVO sieht im Detail folgende Regelungen vor:

  • Gemäß Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 DSGVO müssen Arbeitgeber Bewerber bei Eingang der Unterlagen über die Art der Datenerhebung informieren, also z.B. Angaben zum Verarbeitungszweck sowie zur Dauer des Aufbewahrungszeitraums machen.
  • Die Speicherung personenbezogener Daten darf nur zweckgebunden erfolgen, also z.B. im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens.
  • Gemäß Artikel 15 DSGVO haben Bewerber jederzeit das Recht, von den Arbeitgebern umfangreiche Auskunft über die gespeicherten Daten zu verlangen.
  • Möchte ein Arbeitgeber die Daten länger aufbewahren, muss eine schriftliche Einverständniserklärung des Kandidaten eingeholt werden.
  • Um das Bewerbungsverfahren sicherer zu machen, sollten Arbeitgeber im Bewerberbereich einen verschlüsselten Kanal zur Verfügung stellen.